Steuergutschrift auf Forschungs- und Entwicklungskosten. Kein Fördertopf, keine Frist, kein Wettbewerb: wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch. Auch für Projekte, die schon laufen oder abgeschlossen sind.
Der bekannteste Zuschuss für Innovationsprojekte im Mittelstand. Klassisch als direkter Zuschuss auf Personalkosten, für Einzel- und Kooperationsprojekte, technologieoffen.
Achtung, seit dem 07.07.2026 nimmt ZIM vorübergehend keine Anträge mehr an, auch keine Projektskizzen. Grund sind erschöpfte Haushaltsmittel. Eine Wiederaufnahme wird für Anfang 2027 angestrebt. Wer jetzt plant, sollte das Projekt vorbereiten, aber noch nicht starten: ein vorzeitiger Beginn würde die Förderung dauerhaft verbauen.
Zuschuss für software-intensive Systeme und KI-Methoden mit hohem technischen Risiko. Anspruchsvoller als andere Programme: ein signifikanter Teil der Arbeit muss industrielle Forschung sein, reine Produktentwicklung reicht nicht.
Zuschuss für forschende KMU, die mit einem Partner im europäischen Ausland entwickeln. Deutlich niedrigere Hürde als Horizon Europe und aktuell die naheliegendste Alternative, solange ZIM ausgesetzt ist.
Für Deep-Tech-Startups mit validierter Technologie und Skalierungsambition. Einzelantrag ohne Konsortium, Zuschuss plus optionale Eigenkapitalbeteiligung. Voraussetzung ist, dass die Technologie in relevanter Umgebung bereits funktioniert.
Kein Geld, aber kostenlose und anbieterneutrale Unterstützung: Workshops, Demonstratoren und Umsetzungsbegleitung durch KI-Trainerinnen und KI-Trainer. Der sinnvolle erste Schritt, wenn ein Projekt für die Forschungsförderung noch zu früh ist.
Das aktuelle Netzwerk läuft bis Ende 2026 schrittweise aus. Ein neues bundesweites Netzwerk startet ab 2027, mit Schwerpunkt auf KI und IT-Sicherheit.
Wir sind kein Fördermittelberater. Wir bauen die Projekte, die gefördert werden. Uns fällt seit Jahren auf, dass Kunden Geld liegen lassen, weil sie gar nicht wissen, dass ihre Entwicklung als Forschung zählt. Deshalb dieser Check.
Aus den offiziellen Quellen: Gesetzestexte, Förderrichtlinien im Bundesanzeiger und die Programmseiten der Fördergeber. Jede Programmkarte verlinkt ihre Quelle und nennt das Datum der letzten Prüfung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung und kein Anspruch auf Förderung. Die genannten Beträge sind überschlägige Spannen. Maßgeblich sind allein die Richtlinien der Fördergeber und, bei der Forschungszulage, die Prüfung durch die Bescheinigungsstelle.